SCHADENSBEWERTUNG

„Ein guter Nachbar ist ein edel Kleinod." Volksweisheit

 

Franz Regner führt für Sie als Sachverständiger weinbauliche und landwirtschaftliche Schadensbestimmungen durch, übernimmt Schadensbewertung mit Begutachtung von Weingärten, Junganlagen, Pflanzmaterial, Rebschulen, Obstanlagen und anderen landwirtschaftlichen Feldkulturen; das erstellte Gutachten kann zur Ermittlung des tatsächlichen Schadensausmaßes dienen und - sollte es vorab zu keiner Einigung kommen - auch vor Gericht eingebracht werden.

Weinbauliche Schadensbestimmungen und -bewertungen bei u.a. folgenden vorliegenden Verdachtsmomenten:

  • Herbizidabdriftschaden im Weingarten
  • Spritzmitteleintrag von außerhalb
  • direkter Spritzschaden durch falsche Konzentrationen
  • Abdrift auf BIO-Flächen
  • Verbrennungen durch Feldabbrand
  • beeinträchtigende fremde Feldeinträge und Immissionen (Erdstaub, Geruch, Sporen...)
  • Wildverbiß und Wildschaden am Holz in der Winterruhe (Hase, Hirsch, Reh...)
  • Wildschaden beim Austrieb und während der Vegetation (Rehwild,Schwarzwild,...)
  • andere tierische Schädlinge
  • Frostschaden
  • Ernteschaden
  • Hagelschaden
  • Blitzschlag etc.
Hier geht es zur umfangreichen Bildersammlung möglicher Schadbilder.